KindertagespflegeMoni's GlückspilzeDie Kosten für die Tagesmutter werden vom Jugendamt übernommen. Die Eltern werden zu einem einkommensabhängigen (wird vom Bruttogehalt errechnet) Elternbeitrag herangezogen siehe Tabelle unten, der dem Beitrag für eine vergleichbare Betreuung in einer Kindertageseinrichtung entspricht. Wenn sie aber schon ein Geschwisterkind im Kindergarten oder in der OGS haben, entfällt der Beitrag für die Tagesmutter, vorrausgesetzt ist, dass beide Elternteile mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Jedes Kind ab 1 Jahr, dessen Eltern nicht Berufstätig können bis zu 25 Std. in der Woche buchen. Berufstätige Eltern bis zu 45 Std. Der Elternbeitrag für die Tagesmutter (siehe Tabelle) bezieht sich auf einen Monat. Nicht Wöchendlich!
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